Wenn Sie trotz eines aktiven Parkvorgangs einen Strafzettel erhalten haben oder glauben, dass ein Fehler vorliegt, haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen. Wir von EasyPark möchten Ihnen bei diesem Prozess helfen, damit Sie Ihren Tag schnell wieder genießen können.
1. Den richtigen Ansprechpartner finden
EasyPark stellt die Plattform für die Zahlung bereit, aber wir stellen keine Bußgelder aus und verwalten diese auch nicht. Sie müssen sich an die Stelle wenden, die den Strafzettel ausgestellt hat:
Öffentliche Straßen: Werden in der Regel von der örtlichen Stadtverwaltung, dem Ordnungsamt oder der Polizei verwaltet.
Private Parkplätze/Parkhäuser: Werden von einem privaten Parkplatzbetreiber verwaltet (der Firmenname steht auf dem Schild oder dem Beleg).
Wichtig: Kontaktinformationen für Einsprüche, einschließlich Website, E-Mail oder Postanschrift, befinden sich fast immer auf der Rückseite oder am unteren Rand des Strafzettels.
2. Beweise sammeln
Um Ihren Einspruch so fundiert wie möglich zu gestalten, sammeln Sie Ihren digitalen „Parknachweis“ direkt in der EasyPark-App:
Beleg finden: Gehen Sie in der App auf Aktivität > Verlauf und wählen Sie den betreffenden Parkvorgang aus.
Download/Screenshot: Tippen Sie auf die Details. Die meisten Betreiber benötigen eine Kopie dieses Belegs, aus dem das Kennzeichen, der Zonencode sowie die Start- und Endzeiten hervorgehen.
Fotos: Wenn das Bußgeld auf ein unklares Schild oder einen defekten Parkautomaten zurückzuführen ist, kann ein Foto des Standorts sehr hilfreich sein.
3. Einspruch einreichen
Folgen Sie den Anweisungen auf dem Strafzettel, um Ihren Widerspruch einzureichen.
Direkt sein: Geben Sie klar an, warum Sie das Bußgeld anfechten (z. B.: „Ich hatte einen aktiven Parkvorgang für die korrekte Zone und das korrekte Kennzeichen“).
Fristen beachten: Die meisten Behörden haben eine strikte Frist (oft 8–30 Tage) für Einsprüche. Warten Sie nicht zu lange!
Zuerst bezahlen? In einigen Fällen (insbesondere bei kommunalen Bußgeldern in Schweden) kann es erforderlich sein, das Bußgeld zuerst zu bezahlen und bei erfolgreichem Einspruch eine Rückerstattung zu erhalten. Prüfen Sie die Anweisungen auf dem Strafzettel sorgfältig.
4. Wie geht es weiter?
Der Parkplatzbetreiber wird Ihren Fall prüfen und seine internen Protokolle mit den von Ihnen vorgelegten Beweisen abgleichen.
Bei Erfolg: Das Bußgeld wird storniert und Sie erhalten eine Bestätigung (sowie eine Rückerstattung, falls Sie bereits bezahlt haben).
Bei Ablehnung: Sie erhalten eine Begründung. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind, wird in dem Schreiben in der Regel erklärt, wie Sie die Angelegenheit an eine höhere Instanz, z. B. ein Amtsgericht oder eine Verbraucherschutzstelle, weiterleiten können.
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